Schwer zu beantwortende Frage: Wenn 100.000 Bürgergeldbezieher einen Job annehmen, spart die Reform des Bürgergeldes jetzt „Grundsicherung“ eine Milliarde … und wo kommen die Jobs her?
Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Merz-Klingbeil Bundesregierung drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Die Aufhebung des Anschlussverbots ermöglicht die freiwillige Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze und bildet eine arbeitsmarktrechtliche Grundlage für die Aktivrente. Ab 2026 können Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können – vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Zum Beispiel können Anwartschaften auf eine Betriebsrente leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden.
Die Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und sechs Monate.
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und acht Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Mindestbeitrag von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-januar-2026-2399838
So wie ich es sehe, ist Altwerden eine Klassenfrage, eine Frage des Einkommens und »sozialen Status«. Kurzum, wer länger malocht, stirbt früher, besonders Niedriglöhner, berichtete die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) in einem Beitrag ihres Magazins Mitbestimmung. Konkret: »Ein Jahr Arbeit zusätzlich erhöht das Sterberisiko zwischen 60 und 69 Jahren um 4,2 Prozentpunkte«, so die HBS-Autoren gestützt auf Studien eines Forscherteams der Unis Barcelona und Mannheim. Wer körperlich hart schuftet oder stumpfsinnige Jobs verrichtet, riskiert, von seiner Rente gar nichts zu sehen. Sehen wir uns mal folgende Fakten zur Plünderung der Rentenkasse an:
Beitragseinnahmen der Rentenversicherung 241 Milliarden
+ Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 84 Milliarden
= Summe Einnahmen 325 Milliarden
Summe Ausgaben 325 Milliarden
Minus für versicherungsfremde Leistungen 126 Milliarden
= Versicherungsleistungen = 199 Milliarden
Fällt Ihnen der Unterschied zwischen Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen auf ?
42 Milliarden Euro hat der Bund im Jahr 2023 entschädigungslos aus der Rentenkasse der Arbeiter und Angestellten entnommen, um Wahlkampfversprechen zu finanzieren, für deren Finanzierung nie Beiträge gezahlt worden waren. Ohne diese Entnahme zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen hätten der gesetzlichen Rentenversicherung 241 Milliarden Euro für Rentenzahlungen zur Verfügung gestanden. 21 Prozent mehr als jene 199 Milliarden, die tatsächlich als Versicherungsleistungen zur Auszahlung gekommen sind.
Der so genannte Bundeszuschuss zur Rentenversicherung, ist alles andere als ein Zuschuss. Er ist ein unzureichender Ausgleich für jene Zahlungen, die der Rentenkasse aufgebürdet wurden, um Leistungen zu erbringen, die nichts mit der Rentenversicherung zu tun haben. 2023 wurden zwar 84 Milliarden Zuschuss gezahlt, der Griff in die Rentenkasse verschlang allerdings 126 Milliarden. 42 Milliarden Zuschuss zu wenig, um den Rentnern das zukommen zu lassen, wofür Beiträge gezahlt wurden.
Nun will ich überhaupt nicht bestreiten, dass die versicherungsfremden Leistungen dazu beitragen würden, das Problem der drohenden Altersarmut zu lindern. Aufgestockte Ost-Renten oder die Mütterrente und anderes mehr tragen sicher auch dazu bei, soziale Spannungen zu vermeiden, bzw. die Ausgaben für Bürgergeld und Sozialhilfe zu reduzieren. Jedoch versicherungsfremde Leistungen hätten vom Bund gezahlt werden müssen.

Fest steht aber, dass mit der Lücke zwischen der Gesamthöhe der versicherungsfremden Leistungen und dem deutlich darunter liegenden Bundeszuschuss die Rentenansprüche aller Rentenbezieher deutlich abgesenkt wurden. Dass der Bund versicherungsfremde Leistungen in zunehmendem Maße, wie hier noch mal beschrieben, aus den Beitragszahlungen der Versicherten deckt, statt aus Steuern, ist eine Unverschämtheit. Die normale Umlagerente aus Beiträgen wäre mehrere Prozent höher, wenn die versicherungsfremden Leistungen komplett von der Allgemeinheit getragen werden würden. Es ist dennoch wichtig, dass noch einmal auf diese Umverteilung zulasten der Versicherten hingewiesen wird. Allerdings reißt auch der neue Vorstandsvorsitzende der DRV Alexander Gunkel gleich wieder den guten Eindruck ein: wieso plädiert er nicht für vernünftige Beitragserhöhungen, damit ordentliche Renten gezahlt werden können, sondern nimmt die weitere Aushöhlung der Umlagerente zugunsten der angeblichen “Kapitaldeckung” hin. Quelle: https://www.adg-ev.de/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?start=1&fbclid=IwAR3JMXM365HzRT1nqPmS0MPGFkQvqVspzoSQEUotuFEgZ43IBJuOfD2PxKw
Schnell zur Hand ist dann eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, weil „die“ Lebenserwartung ansteigt – da „wir“ ja länger leben, können „wir“ doch etwas länger erwerbsarbeiten; überhaupt gehe es „den“ Rentnern im Durchschnitt ganz gut. Wenn von „wir“ die Rede ist, sollten alle Warnlampen angehen. Denn der Anstieg der Lebenserwartung ist höchst ungleich verteilt, es gibt Gewinner und Verlierer. Eine schematische Anhebung des Renteneintrittsalters wäre gerade für die „unten“ – mit sowieso schon niedrigen Renten – in Verbindung mit den lebenslangen Abschlägen eine weitere heftige Rentenkürzung.
Zugleich sind die geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge in Rente gegangen. Mehr Rentner und noch bessere Renten für diejenigen, die unterdurchschnittlich oder „zu kurz“ verdient haben in ihrem Erwerbsleben – in keinem vergleichbaren Land sind sie so schlecht abgesichert wie in Deutschland, kritisiert die OECD seit Jahren –, das erfordert mehr Geld, welches umverteilt werden muss. Von oben nach unten. Es geht nicht um „die“ Alten versus „die“ Jungen.
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente war ein Erfolgsmodell – bis die Rentenreformen seit Anfang der 2000er sie in eine Schräglage manövrierten. Zudem können seit Mitte der 1990er immer mehr die Voraussetzungen für das Erfolgsmodell gesetzliche Rente nicht mehr erfüllen. Die lauten qua Rentenformel: Die Menschen müssen über ein langes Leben hinweg möglichst ohne Unterbrechung immer in Vollzeit erwerbsgearbeitet haben, und das mindestens zu einem durchschnittlichen Lohn.
Nehmen wir den „Eckrentner“: Der hat 45 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet und immer ordentlich Beiträge gezahlt, er erhält eine Brutto-Monatsrente in Höhe von 1.539 Euro, netto kamen derzeit 1.369 Euro raus. Aber nur, wenn er in jedem der 45 Jahre immer das Durchschnittseinkommen verdient hat. Das lag 2021 bei 3.462 Euro brutto im Monat! Für die Millionen Menschen, die weniger bekommen oder in Teilzeit erwerbsgearbeitet haben, wirkt das wie ein Vorschlaghammer: Sie erhalten Renten, die oftmals sogar geringer sind als das, was man als Grundsicherung im Alter, also Hartz IV, Bürgergeld und jetzt wieder Grundsicherung genannt, für die Älteren, bekommen kann. Der politisch hergestellte Wertverlust der Rente ist gigantisch. Nehmen wir eine Frau, die zum Mindestlohn arbeiten muss, seinerzeit 2021 bei 9,60 Euro pro Stunde. Würde sie ein Erwerbsleben lang immer zum Mindestlohn arbeiten, bräuchte sie 55 Beitragsjahre, um eine gesetzliche Rente zu bekommen, die der Höhe der Grundsicherung im Alter entspricht. Könnte die Mindestlöhnerin „nur“ 45 Jahre durchhalten, müsste der Mindestlohn heute schon bei 16,15 Euro liegen, um den Sozialhilfesatz zu „erwirtschaften“. Ein kaputtes System.
Das Alterssicherungssystem polarisiert sich, und zwar erheblich. Wenn sich nichts grundlegend ändert, wird die Altersarmut weiter massiv zunehmen. 2021 lebten gut drei Millionen Ältere unter der offiziellen Einkommensarmutsgrenze. Und die vielen, die mehrere „schlechte Risiken“ auf sich vereinen, also unterdurchschnittlich verdient haben, öfter arbeitslos waren, in Branchen ohne ergänzende Betriebsrenten gearbeitet haben, die kein Vermögen aufbauen konnten und zur Miete leben – sie kommen jetzt erst in den Ruhestand. Zugleich wird die Zahl der Senioren zunehmen, die sich einen schönen Lebensabend leisten können. Fakt ist: Wir brauchen eine armutsfeste Mindestrente – mehr und besser als das, was die Regierungen als „Grundrente“ unter großen Geburtswehen ins Leben gerufen hatte. Im bestehenden System führt an einer Höherbewertung niedriger Erwerbseinkommen kein Weg vorbei. Dabei ist die jetzige Erhöhung des Mindestlohns von 13,90 Euro jetzt aktuell bereits zu wenig. Der gesetzliche Mindestlohn wurde für 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde festgelegt.
Eine echte Grundrente kann ungeahnte positive Produktivkräfte in der Gesellschaft entfalten: Haben die Menschen eine Grundsicherheit und ist der Zugang dazu nicht mit entwürdigenden bürokratischen Stolpersteinen gepflastert, dann sind sie bereit, sich auf die fundamentalen Veränderungen in der Arbeitswelt einzulassen, etwa „hybride“ Erwerbsformen, also Tätigkeitsmodelle, die nicht mehr dem Vollzeit-Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber ein langes Erwerbsleben lang entsprechen.
Doch der eigentliche Kraftakt wäre: Die Finanzierungslasten müssen gleichmäßig und nach wirtschaftlicher Leistungskraft auf alle Einkommensbezieher verteilt werden. Das aber ist in den herkömmlichen Strukturen nicht möglich. Eine umfassende Erwerbstätigenversicherung mit einer armutsfesten Mindestsicherung müsste sich von der einseitigen Belastung der sozialversicherungspflichtigen Lohnarbeit lösen und über einen Wertschöpfungsbeitrag an die steigende volkswirtschaftliche Wertschöpfung gekoppelt werden. CDU, CSU, Grüne, FDP und SPD haben sich lange Jahre durch Arbeitsverweigerung ausgezeichnet. Soll nun in Zeiten von Koalitionen mit mutmaßlich mehr als drei Partnern eine solche Systemreform wahrscheinlicher werden? Mitnichten- eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr.
Dafür kannste doch bis zu 2000€ Steuerfrei Arbeiten. Die „Aktivrente“ machts möglich. „Aktivrente“ – die Alten bringen die Rettung – ernsthaft?
Das ist das Monopoly-Spiel der Politik. – Du kannst angeblich steuerfrei malochen, nimmst den Jungen die Bullshitjobs weg, weil DU billiger bei den Arbeitgebern zu versichern bist und die Politik setzt die Altersrente immer höher an (DEMNÄCHST 70…???…), weil die Rentner zusätzlich zur Rente „malochen“ und vielleicht auch weil er oder sie einsam oder immer noch »Geldgierig« sind und es in diesem System nichts anderes gibt als „Maloche.“ Quelle: https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/die-wichtigsten-infos-zur-aktivrente/
Die Aktivrente ist unglaublich teuer und hat einen zweifelhaften Nutzen. Die Aktivrente schließt grundsätzlich zu viele Menschen aus. Wer im Alter nicht weiterarbeiten kann, weil es körperlich nicht geht, bleibt außen vor. Schon allein deshalb ist sie eine grundlegend falsche Maßnahme. Schaut man sich das Gesetz genauer an, zeigt sich, dass auch Menschen ausgenommen werden, die im Alter dazu gezwungen sind, weiterzuarbeiten. Dazu zählen viele Künstler und weitere freiberuflich Tätige, bei denen die Rente im Alter nicht zum Leben reicht. Sie von einer steuerrechtlichen Begünstigung ausnehmen, zementiert die Ungerechtigkeit. Außerdem werden junge Beschäftigte benachteiligt, die für den gleichen Job keine Steuerbefreiung bekommen sollen, wie ihre älteren Kollegen. Für Selbständige und Beamte ist die Aktivrente nicht vorgesehen.
Wer über die gesetzliche Rentenaltersgrenze hinaus arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro seines Monatslohns steuerfrei beziehen. Was soll oder kann das bringen? Auch wenn das erwartungsgemäß kaum Spürbares bringt, wird in jedem Fall die Propaganda für die Renten mit 70 befeuert.
Bereits jetzt wird das Arbeiten im Rentenalter „belohnt“. Für jeden Monat, der trotz Erreichens des Rentenalters weitergearbeitet wird, erhöht sich die Rentenanwartschaft um 0,5 Prozent. In einem Jahr erhöht sich die Rente dann um 6 Prozent, nach zwei Jahren um 12 Prozent. Zusätzlich entfallen die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit werden etwa 11 Prozent weniger vom Lohn abgezogen.
Bewirkt haben diese Anreize bisher so gut wie nichts. Im Gegenteil ist der Wille unter den Betroffenen, vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, ungebrochen hoch. Das beweisen nicht nur zahlreiche Umfragen, sondern vor allem reale Zahlen.
Die Union versucht, die Rente immer weiter auszuhöhlen und zugunsten von privaten Versicherungsgesellschaften umzustrukturieren. Da setzt Lobbyismus an: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, sponsert etwa CDU-Parteitage. Studien zeigen, dass von der »Aktivrente« vor allem Besserverdienende profitieren, nicht Menschen, die es nötig hätten.
Die CDU will den Status quo beibehalten: Das Geld soll bei den Vermögenden bleiben, wo es bereits ist. Die Junge Union will das Rentenniveau für Menschen sogar noch weiter senken. Der häufig bemühte »Generationenkonflikt« ist politisch konstruiert und lenkt vom tatsächlichen Bruch in der Gesellschaft ab: der Kluft zwischen Arm und Reich. Ein starkes öffentliches Rentensystem nutzt Jung und Alt gleichermaßen, es stabilisiert Kaufkraft. Wir müssen umverteilen.
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