Kategorie: Glaubensbekenntnis

  • Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 4,3: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.« Diese Formulierung lässt leicht übersehen, dass auch derjenige eine Gewissensentscheidung zu treffen hat, der sich für den Dienst mit der Waffe entscheidet, denn Kants Kritik der praktischen Vernunft, seine Frage nach dem: Was soll…

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